Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DI Dr. techn. Karin Biebernik
Schlögelgasse 10
8010 Graz, Österreich
[email protected]
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der Unternehmerin DI Dr. techn. Karin Biebernik (im Folgenden kurz: „Biebernik“) und VerbraucherInnen sowie UnternehmerInnen (im Folgenden kurz: Kunden) hinsichtlich der von Biebernik angebotenen Leistungen in der jeweils geltenden Fassung. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Website www.assistext.com abrufbar.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welches überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, ohne dass nochmals auf sie hingewiesen werden muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss Biebernik ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens Biebernik nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
2. Umfang der Leistung, Vertragsabschluss
Biebernik erbringt gegenüber dem Kunden Sprachdienstleistungen, insbesondere Korrektorat, Lektorat und Texterstellung sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen. Der exakte Umfang der Leistungen ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind, sind freibleibend und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf stets einer Bestätigung durch Biebernik, womit der Vertragsabschluss erfolgt.
Biebernik verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Biebernik schuldet keinen Erfolg und ist nicht verantwortlich dafür, dass ein vom Kunden gewünschter Zweck erfüllt wird. Hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
Biebernik sind im Zuge der Auftragserteilung sämtliche notwendige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine allfällige Leistungsfrist beginnt erst, wenn die vollständigen Unterlagen bei Biebernik vorliegend sind. Die Gefahr der Übermittlung trägt der Kunde.
Der Kunde darf die Leistung nur zu dem bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Zweck verwenden. Wird sie zu einem anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung von Biebernik, auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
Biebernik ist nicht verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen.
Texte/Übersetzungen sind von Biebernik, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes ausschließlich in die Verantwortung des Kunden fällt und keiner Prüfung durch Biebernik unterzogen wird.
Der Veröffentlichung eines Textes/einer Übersetzung muss von Biebernik ausdrücklich zugestimmt werden. Ihr Name darf nur dann dem veröffentlichten Text/der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von ihr erstellt/übersetzt und keine Veränderungen an der Erstellung/Übersetzung – ohne ihre Zustimmung - vorgenommen wurden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Auf Grund der steuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung wird Umsatzsteuer nicht verzeichnet.
Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel Zieltext/Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn dieser ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und sämtliche Unterlagen zur Beurteilung Biebernik zur Verfügung gestellt werden und bei ihr vorliegend sind.
Sofern nicht anders vereinbart wird, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
Biebernik ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Wurde zwischen dem Kunden und Biebernik Teilzahlung (zum Beispiel Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist Biebernik bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Kunden ohne Rechtsfolgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Biebernik hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für Biebernik unverbindlich. Einlangende Zahlungen werden jeweils auf die älteste noch aushaftende Forderung angerechnet, und zwar zuerst auf Zinsen, dann auf Kapital usw.
Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Zinsen in Höhe von 12 % per anno als vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (auch bloß bei einer von mehreren Rechnungen) verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, Nachlässe, Skonti etc.) und werden der Rechnung zugeschlagen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die Biebernik zustehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen.
Für den Fall einer pauschalen Entlohnung ist damit nur eine Korrektur des von Biebernik verfassten Textes inkludiert. Vom Kunden gewünschte weitere Korrekturen sind gesondert zu entlohnen.
4. Liefertermin
Der Liefertermin ist zwischen Biebernik und dem Kunden zu vereinbaren. Wurde kein exakter Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat Biebernik den Kunden hierüber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
Voraussetzung für die Verbindlichkeit des vereinbarten Liefertermins ist die vollständige Zurverfügungstellung der Unterlagen, die für die Dienstleistung vom Biebernik benötigt werden, sowie die fristgerechte Bezahlung der geforderten Zahlungen durch Biebernik. Der Kunde hat für die Dauer der Leistungserbringung für etwaige Rückfragen von Biebernik erreichbar zu sein.
Erfüllt der Kunde seine Verpflichtung zur Bereitstellung und/oder Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend um den Zeitraum, um den Biebernik die erforderlichen Unterlagen/Informationen bzw. Zahlungen zu spät zur Verfügung gestellt wurden.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zB weil er die Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht Biebernik dennoch das vereinbarte Entgelt zu (§ 1168 ABGB). Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet im B2B-Bereich nicht statt.
5. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt hat Biebernik den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt beide Parteien, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch Biebernik Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. entfaltete Bemühungen zu leisten.
Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit von Biebernik, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.
6. Geheimhaltung/Datenschutz
Biebernik verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung entfällt gegenüber Gehilfen, derer sich Biebernik zur Vertragserfüllung bedient.
Die Geheimhaltung ist zeitlich auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
Biebernik ist berechtigt, übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (zum Beispiel Daten für die Rechnungslegung) notwendig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
7. Haftung
Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Kunde verantwortlich.
Biebernik schuldet keinen Erfolg. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
Für Unternehmer gilt Folgendes: Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen. Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
Schadenersatzansprüche des Kunden Biebernik gegenüber sind – ausgenommen bei Personenschäden – in Fällen leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8. Urheberrecht
Biebernik ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen oder überhaupt zu verwenden. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, Biebernik gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
10. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz von Biebernik sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt § 14 KSchG.
Es gilt österreichisches Recht.